Trotz aller Bemühungen von Landal GreenParks kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist unverzüglich der Parkleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit behoben werden, haben Sie danach die Möglichkeit, diese Beschwerde innerhalb eines Monats nach Abreise aus dem Park schriftlich einzureichen:
Landal GreenParks GmbH
Abteilung Gästeservice
Postfach 2610
D-54216 Trier
Die Frist gilt auch für die Anmeldung deliktischer Ansprüche. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet.
Steht die gewünschte Antwort vielleicht unter „Landal-Hilfe“ oder bei den 10 häufigsten Fragen. Sie können Ihre Frage gerne auch per E-Mail stellen.